Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Für Besucher öffentlicher Einrichtungen im Landkreis gilt ab Montag die 3G-Regel

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Ein Artikel von Redaktion (pm)

Für Besucherinnen und Besucher sämtlicher öffentlicher Einrichtungen des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gilt ab Montag, 29. November die 3G-Pflicht. Hierauf haben sich Landrat Torsten Warnecke, Erste Kreisbeigeordnete Elke Künholz sowie die 20 Bürgermeister/in im Kreis am Donnerstagmittag verständigt.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung begründen sie ihre Entscheidung und werben für weiteres Verständnis in der Bevölkerung: „In der aktuellen Pandemiephase geht es auch darum, dass unsere Verwaltungen arbeitsfähig bleiben. Darüber hinaus wollen wir mit der 3G-Regel die Bürgerinnen und Bürger, aber auch unsere Mitarbeitenden bestmöglich schützen. Wir alle sind aufgefordert, unser Möglichstes zu geben, um der vierten Welle entgegenzuwirken.“ Zugang zu Einrichtungen wie zum Landratsamt oder zu Rathäusern haben ab Montag dann nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete, deren Negativ-Test nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einem „offiziellen Testcenter stammen muss“, erklären die Kommunalpolitiker. Die entsprechenden Nachweise sind vorzuzeigen, Selbsttests werden nicht anerkannt, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Kreis-, Städte- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis sind grundsätzlich für den Publikumsverkehr geöffnet – das ist nicht neu. Nach wie vor wird jedoch dringend um vorherige Terminvereinbarung gebeten, wenn ein Besuch der jeweiligen Verwaltung ansteht. Im Inneren gilt weiterhin die Maskenpflicht.