Unter Berücksichtigung des Inzidenzwerts vom morgigen Mittwoch wird der Landkreis Hersfeld-Rotenburg aller Voraussicht nach an fünf Werktagen in Folge unter 165 liegen. Samstage gelten als Werktage, Sonn- und Feiertage sind für die Berechnung nicht relevant. Gemäß des Infektionsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) sind damit die Voraussetzungen erfüllt, um ab Freitag, 21. Mai, den Wechselunterricht an den Schulen im Kreis wieder aufzunehmen. Auch die Kitas werden gemäß der Bundesvorgaben geöffnet.
Zu Beginn dieser Woche sind alle Schul- und Kitaleitungen sowie entsprechend auch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schulverwaltungskräfte über die bevorstehenden Lockerungen informiert worden. Vorausgegangen waren Beratungen zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsstabs des Kreises, dem Staatlichen Schulamt und Harald Preßmann als Sprecher der Bürgermeister im Landkreis. Gemäß der Bundesnotbremse sind Lockerungen an Schulen und Kitas am übernächsten Tag, nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert fünfmal unter 165 gelegen hat, möglich. Landrat Dr. Michael Koch sagt: „Für die Schülerinnen und Schüler unseres Landkreises zählt unter Berücksichtigung geltender Hygieneschutzmaßnahmen jeder Tag, an denen sie die Schule vor Ort besuchen können. Bei einer weiter sinkenden Inzidenz sind wir sehr froh, die nächsten vorsichtigen Lockerungsschritte umzusetzen.“ Der Wechselunterricht gilt auf Grundlage des Bundesgesetzes auch für Abschlussklassen. An den Präsenztagen gilt für Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht (2x/Woche). Die Notbetreuung im Falle von Wechselunterricht wird weiterhin nach den bekannten Regeln bis einschließlich der Jahrgangsstufe sechs angeboten.
In Kindertagesstätten ist bei einer Inzidenz von unter 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich. Ab Pfingstdienstag wird dies im Landkreis Hersfeld-Rotenburg umgesetzt. Hierauf haben sich die Bürgermeister im Landkreis am Dienstagmittag geeinigt.
Grundsätzlich gilt: Fällt die Inzidenz unter den Wert von 100, tritt die hessische Landesregelung an Stelle der Bundes-Notbremse. Bei der Berechnung der Inzidenz werden die tagesaktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts zugrunde gelegt. Die aktuell geltenden Regelungen sind jederzeit auch auf der Webseite des Hessischen Sozialministeriums einsehbar – siehe:
- Geltende Regeln bei einer Inzidenz unter 165, aber über 100: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_knapp_bund_final.pdf
- Geltende Regeln bei einer Inzidenz unter 100: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_knapp_land_final_v3.pdf
Nachweis für Genesene kann jetzt per E-Mail beantragt werden
Alle Personen, die in den vergangenen sechs Monaten per PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, können beim Gesundheitsamt des Landkreises ab sofort eine amtliche Bestätigung über die zurückliegende Infektion beantragen. Hintergrund ist die veränderte Rechtslage, mit der bestimmte Corona-Maßnahmen für Genesene und vollständig Geimpfte nicht mehr gelten. Während der Nachweis des Impfstatus über Impfbescheinigungen und Eintragung in den Impfpass einfach geführt werden kann, ist es für Genesene oft schwierig, die überwundene Infektion nachzuweisen.
Daher stellt das Gesundheitsamt des Landkreises ab sofort schriftliche Bestätigungen aus: Das Amt bittet alle Betroffenen, den Genesenennachweis ausschließlich formlos per E-Mail an genesen@hef-rof.de (Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum) zu beantragen. Nur in dringenden Fällen, etwa wenn Personen nicht über einen Internetzugang verfügen, können Bürgerinnen und Bürger den Nachweis über das Bürgertelefon unter 06621 87 87 87 anfordern.
Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass die postalische Übersendung des Nachweises aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anträge mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die schriftliche Bestätigung können Bürgerinnen und Bürger dann verwenden, wenn sie beispielsweise bei Kontrollen ihren Genesenen-Status nachweisen müssen. Den Genesenennachweis kann das Gesundheitsamt an alle verschicken, die mit Wohnsitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg einen positiven PCR-Testbefund innerhalb der vergangenen sechs Monate erhalten hatten (positive Schnell- und Antikörper-Testbefunde zählen nicht). Zudem müssen mindestens 28 Tage seit dem PCR-Test vergangen sein, bis der Nachweis an Gültigkeit gewinnt.
Bei zukünftiger Corona-Infektion keine Beantragung notwendig: Nachweis für Genesene kommt automatisch per Post
Wer jetzt per PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wird, bekommt den Genesenennachweis ab sofort automatisch per Post vom Gesundheitsamt zugeschickt.