Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Umsetzung der Bundestestverordnung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

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Ein Artikel von Redaktion (pm)

Der Bund und die Länder haben in der vergangenen Woche beschlossen, dass für alle Bürgerinnen und Bürger ein Schnelltest pro Woche kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll. Verbindliche Details zur Umsetzung in den Landkreisen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt (Montag, 15 Uhr) noch nicht. Der Bund hat die Veröffentlichung der aktualisierten Bundestestverordnung für Dienstag in Aussicht gestellt. Das Wochenende haben Landrat Dr. Michael Koch, die Fachdienste Gefahrenwehr und Gesundheit der Kreisverwaltung sowie weitere Beteiligte genutzt, um ein dezentrales und flächendeckendes Konzept zur Umsetzung der Teststrategie für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu erarbeiten. In möglichst vielen einzelnen Kommunen soll die Möglichkeit von Testungen in Form von Testcentren geschaffen werden. Hierzu gab es bereits Gespräche mit dem Klinikum Hersfeld-Rotenburg, dem Kreiskrankenhaus Rotenburg sowie dem DRK und weiteren Beteiligten wie Apotheken, Ärzten und Pflegeheimen, die Interesse am Betrieb eigener Testeinrichtungen geäußert haben.

Landrat Dr. Michael Koch sagt „Die Vorbereitungen, um mit flächendeckenden Schnelltestungen loslegen zu können, sind getroffen. Wir haben ein Konzept für unseren Landkreis erarbeitet, mit dem wir schnell reagieren können. Es bleiben aber die Testverordnung des Bundes und die angekündigte Muster-Allgemeinverfügung des Landes abzuwarten, um weitere organisatorische Details konkretisieren zu können. Personen oder Organisationen mit den entsprechenden Möglichkeiten können sich darüber hinaus bei uns melden, wenn sie Schnelltestungen anbieten möchten. Hierfür steht ab sofort die E-Mail-Adresse post.gefahrenabwehr@hef-rof.de zur Verfügung.“

Am Dienstag soll die Verordnung des Bundes vorliegen. Danach werden die nächsten Schritte des Landkreises Hersfeld-Rotenburg bekanntgegeben.