Wildeck-Obersuhl:
Schwerer Verkehrsunfall in der Ortslage zwischen Motorrad und PKW

Blaulicht

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Ein 24-jähriger Kraftfahrzeugführer aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg befuhr am Montag (05.08.), gegen 22 Uhr, mit seinem Pkw Audi A 4 einen asphaltieren Verbindungsweg zwischen dem Bosseröder Weg und der Eisenacher Straße. Die betreffende Verbindungsstraße ist für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben. An der Einmündung zur Eisenacher Straße wollte der 24-Jährige mit seinem Pkw nach links in Richtung Ortsmitte Wildeck-Obersuhl abbiegen. Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein 26-jähriger Motorradfahrer, ebenfalls aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, die Eisenacher Straße von der Ortsmitte Wildeck-Obersuhl kommend in Richtung Wildeck-Bosserode.

Beim Einfahren in die Eisenacher Straße übersah der 24-jährige Pkw-Fahrer offenbar den vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer. Es kam zum Zusammenstoß zwischen beiden Fahrzeugen. Dabei kollidierte der Motorradfahrer mit der vorderen linken Fahrzeugseite des Audi A4.

Durch den Zusammenprall wurde der 26-Jährige von seinem Motorrad geschleudert und kam schwer verletzt auf der Fahrbahn zum Liegen. Er wurde zur weiteren ärztlichen Versorgung durch einen Rettungswagen in ein nahe gelegenes Klinikum verbracht und stationär aufgenommen. Der Fahrer des Pkw blieb bei dem Unfallgeschehen unverletzt.

Der Sachschaden beläuft sich auf 10.000 Euro. Bei dem Motorrad des 26-Jährigen handelte es sich um ein Motocross-Motorrad der Marke Alfarad ohne erforderliche Straßenzulassung. Zudem befuhr er die Eisenacher Straße ohne eingeschaltete Beleuchtung. Weiterhin war er auch nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und fuhr vermutlich unter dem Einfluss von Alkohol.

Aufgrund der Schwere der Verletzungen des Motorradfahrers wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Fulda ein Gutachter zur Rekonstruktion des genauen Unfallhergangs hinzugezogen. Im Zusammenhang mit der Unfallaufnahme wurden gegen den 26-jährigen Motorradfahrer mehrerer Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingleitet.