Das AWO-Pflegeheim in Heringen war ein großartiger Erfolg, der gegen den harten Widerstand von SPD und CDU erkämpft werden musste, insbesondere was den innenstadtnahen Standort in der Fuldischen Aue anbetrifft, stellt WGH-Pressesprecher Ries klar.
Der Kauf dieses Grundstückes in der Fuldischen war erst lange nachdem der damalige Eigentümer auf dramatische und besonders traurige Weise 2009 ums Leben gekommen war möglich. Dazwischen lagen dann noch die heftigen Auseinandersetzungen mit der Naturschutzbehörde des RP, die die zu guten Teilen eingestürzte und vermüllte Hofreite als wertvolles innerstädtisches Biotop betrachtete, das aufwändig ausgeglichen werden musste.
Speziell von der SPD wurde vielmehr ein Grundstück weit außerhalb der Stadt und unmittelbar neben dem Friedhof favorisiert. Das war für die WGH keine Option.
Was der damalige Bürgermeister Pfromm, der 2004 aus dem Amt geschieden war, mit dem 2015 in Betrieb gegangenen AWO-Pflegeheim zu tun haben sollte, ist uns indes ein Rätsel.
Herr Pfromm hatte vielmehr seine Finger bezüglich einer anderen Heringer Einrichtung für das betreute Wohnen im Spiel und wurde daraufhin wegen Untreue zulasten der Stadt Heringen verurteilt, stellt Ries fest.
Was daran ggf. besonders rühmlich sein soll, erschließt sich uns nicht.
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