In die Stadtverbandskonferenz am 11.10.2024 wurde ein Antrag des SPD Ortsvereins Lengers zum Thema Nivellierungshebesatz zur Grundsteuer eingebracht und Einstimmig angenommen. In diesem Antrag wurde die SPD-Fraktion gebeten, eine Resolution an die Landesregierung sowie das CDU geführte Finanzministerium in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.
Dieser Bitte kam die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2024 nach. Die Stadtverordnetenversammlung beschlossen nachfolgende Resolution Einstimmig.
Wir bitten den Magistrat der Stadt Heringen (Werra), Herrn Bürgermeister Daniel Iliev, dass die Resolution von der Stadtverordnetenversammlung Heringen (Werra) an die Hessische Landesregierung sowie an das CDU geführte Finanzministerium, Herrn Professor Dr. R. Alexander Lorz, gesendet wird.
Die SPD-Fraktion bittet die Stadtverordnetenversammlung folgende Resolution wegen der Grundsteuer ab 2025 zu beschließen:
Wir fordern die Hessische Landesregierung sowie das Finanzministerium die geplante Änderung des Nivellierungshebesatzes unbedingt noch für das Jahr 2025 anzupassen, und die Verluste der Kommunen auszugleichen.
Um die Einnahmeverluste für die Kommunen zugunsten der Landkreise zu decken, müssten die Hebesätze bei der Grundsteuer zum Ausgleich erhöht werden.
Es kann nicht sein, dass die Landesregierung sowie das Finanzministerium die Anpassung des Nivellierungshebesatzes nicht zum 01.01.2025 ändert, sowie sich nicht dafür einsetzt, dass die in den Kommunen entstehenden Verluste durch das Land Hessen nicht entsprechend ausgeglichen werden.
Im Verlauf der Beratung entstand in der Stadtverordnetenversammlung eine Diskussion über den Wortlaut „das CDU geführte Finanzministerium“. CDU und WGH wollten der Resolution nur zustimmen, wenn in der Resolution „CDU geführt“ gestrichen wird.
Die SPD kam dieser bitte schlussendlich nach und strich den Wortlaut „CDU geführt“ zweimal raus. Die SPD ist sich darüber einig, dass es keinen Unterschied darstellt ob in der Resolution steht an das CDU geführte Finanzministerium oder nur an das Finanzministerium. Der SPD Fraktion ging es bei dieser Resolution immer um die Sache. Insbesondere hatte die SPD dabei die Bürgerinnen und Bürger sowie die Haushaltslage von Heringen im Blick.
Für die Anpassung des Nivellierungshebesatz ist nun mal das Finanzministerium Hessen zuständig, welches durch Herrn Professor Dr. R. Alexander Lorz von der CDU geführt wird.
Es war bei der Grundsteuerreform immer die Rede von der Aufkommensneutralität für die Kommunen. Vor diesem Hintergrund ist zwingend die Anpassung des Nivellierungshebesatz zum 01.01.2025 vorzunehmen und die den Kommunen entstehenden Verluste auszugleichen.
Die Anpassung des Nivellierungshebesatzes zum 01.01.2026 ist für die Kommunen und die für die Anpassung des Hebesatzes verantwortlichen Parlamentarier ein unvorhergesehener und nichtkalkulierbarer Faktor für die Anpassung des Grundsteuerhebesatzes.
Durch die Anpassung des Nivellierungshebesatzes zum 01.01.2026 verschlechterte sich die Haushaltslage der Kommunen deutlich oder sie geht mit Steuererhöhungen zu Lasten unserer Bürgerinnen und Bürger einhergeht.