Während der letzten Gemeindevertretung wurde mit den Stimmen der Fraktion Die Bürgerliste, ZuMit und Die Partei die Hebesatzsatzung geändert. Nach der Grundsteuerreform hat das Land Hessen für jede Kommune Hebesatzempfehlungen herausgegeben, um die versprochene Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Die nun beschlossene Satzung hält sich nicht an diese Vorschläge und setzt nun für die Grundsteuer A und B jeweils einen Hebesatz von 395 % fest.
Das Land hatte empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 368,65 % und für die Grundsteuer B auf 269,16 % festzusetzen.
Die nun beschlossene Satzung belastet unsere Bürgerinnen und Bürger und wird damit begründet, dass der sogenannte Nivellierungshebesatz vom Land erst zum 01.01.26 geändert werden soll. Dieser ist ausschlaggebend für die Berechnung der Höhe der Kreis-und Schulumlage. Die Steuereinnahmen für das Jahr 2025 werden aber im Jahr 2026 überhaupt erst Auswirkungen auf diese Berechnung haben, so dass wir als SPD Fraktion eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger ab dem 01.01.25 ablehnen. Damit werden Mehreinnahmen generiert, um den Haushalt für das 2025 einfacher ausgleichen zu können. Wir lehnen es ab, den Haushalt durch einen Griff in das Portemonnaie unserer Bürgerinnen und Bürger auszugleichen.