Ab sofort ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Bächen und Seen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge verboten beziehungsweise nur noch stark eingegrenzt möglich. Das hat der Landkreis als zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) per Allgemeinverfügung angeordnet. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, teilt der Kreis mit.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Seen, Flüssen und Bächen sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung sei derzeit nicht absehbar, begründet die stellvertretende Leiterin der UWB Grit Riesner das Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern. Es bestehe die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört werde. Landrat Torsten Warnecke appelliert daher an das persönliche Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: „Bitte gehen Sie sorgsam mit der Ressource Wasser um und verschärfen Sie die Situation nicht noch, indem Sie den Gewässern illegal Wasser entnehmen, um ihren Garten zu bewässern.“
Das Verbot gilt nicht für all jene, die eine sogenannte „wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme“ erteilt bekommen haben und für alle, die ihre Tiere mit Wasser versorgen. Sollten sich die Pegelstände in den Gewässern weiter verschlechtern, sei jedoch nicht auszuschließen, dass möglicherweise auch diese Erlaubnisse eingeschränkt werden müssen, so Riesner.
Der Landkreis weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots überwacht werde. Wer gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, für den kann es richtig teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, teilt der Kreis mit.
Die Allgemeinverfügung dazu steht im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises Hersfeld-Rotenburg unter www.hef-rof.de.