Das Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ ist auf der ganzen Welt bei Produkten und Dienstleistungen anerkannt – gilt gerade aber auch für die Qualität traditioneller Ausbildungsberufe. Das Land Hessen sorgt jetzt mit einer Neuausrichtung der Berufsschulstandorte für langfristige Planbarkeit.
Das Modell „Die zukunftsfähige Berufsschule“ sieht vor, trotz sinkender Schülerzahlen den Fortbestand aller Ausbildungsberufe in Hessen zu sichern. „Diese Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen zur Stärkung unseres Ländlichen Raums unter der Berücksichtigung der Sorgen vor Ort. Die möglichst wohnort- und betriebsnahe Ausbildung und Beschulung ist grundlegendes Ziel unserer Bildungspolitik“, sagt Landrat Dr. Michael Koch und spricht von einem Glücksfall für die Region. Den Fachkräften von morgen soll durch die Pläne des Landes frühzeitig eine feste Perspektive geboten werden – frei nach dem Prinzip: kein Schulwechsel während einer laufenden Ausbildung. Die gewonnene Planungssicherheit durch den Erhalt aller Berufsschulstandorte mache sich nicht nur bei den Auszubildenden positiv bemerkbar, sondern auch bei Schulen, Schulträgern und Ausbildungsbetrieben.
Zentrale Faktoren der strategischen Neuausrichtung ab 2026 sind die Senkung der Mindestklassengröße und die Festlegung landesweiter Zuständigkeiten. Seitens des Landes heißt es hierzu: „Sollte aufgrund zurückgehender Schülerzahlen die Klassengröße so klein werden, dass ein qualitativ hochwertiger Unterricht nicht an allen Schulen gleichzeitig aufrechterhalten werden kann, erfolgt eine Bündelung der Auszubildenden in regional gebündelten Fachklassen, in Landes- oder Bundesfachklassen. Dabei sollen die Schulen in den Regionen jeweils thematische Schwerpunkte entwickeln, um sowohl die Berufsschulstandorte zu sichern als auch den ländlichen Raum zu stärken.“ Um dieses Ziel zu erreichen, erfolgt im ersten Schritt eine deutliche Absenkung der Mindestklassengröße von bisher 15 Schülerinnen und Schülern auf zwölf im ersten, neun im zweiten, acht im dritten und fünf im vierten Ausbildungsjahr. Zudem werden die nach den Rahmenlehrplänen zulässigen Möglichkeiten einer gemeinsamen Beschulung ausgeschöpft.
„Anreiz für kleine und mittelständische Unternehmen“
Von den resultierenden finanziellen Zuweisungen sollen die Schulen in den hessischen Landkreisen ab dem kommenden Haushaltsjahr profitieren. Erst und nur wenn die Mindestklassengrößen vor Ort nicht mehr erreicht werden können, erfolgt an den regional und landesweit zuständigen Berufsschulen eine Konzentration. Die Blockbeschulung wird ausgeweitet.
Um dies zu ermöglichen, wird zukünftig für jeden Ausbildungsberuf ein Standort ausgewählt, der die Beschulung konzentriert übernimmt und auch dann eine qualitativ hochwertige Beschulung sicherstellen kann, wenn nur noch wenige Ausbildungsverträge in einem Beruf geschlossen werden. Landrat Koch weiter: „Diese Entscheidung stärkt all den kleinen und mittelständischen Betrieben in unserer Heimat den Rücken und motiviert diese, auch weiterhin Nachwuchs auszubilden. Die Vielfalt unserer heimischen und traditionellen Ausbildungsberufe ist damit gesichert.“
Weitere Informationen siehe Pressemitteilung des hessischen Kultusministeriums vom 23. April 2021: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-staerkt-duale-ausbildung